Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.01.2018 - 4 U 1235/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2162
OLG Dresden, 03.01.2018 - 4 U 1235/17 (https://dejure.org/2018,2162)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.01.2018 - 4 U 1235/17 (https://dejure.org/2018,2162)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 (https://dejure.org/2018,2162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,2162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Rechts zum Widerruf einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 8 Abs. 4 a.F.; BGB § 242
    Verwirkung des Rechts zum Widerruf einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 6395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Dresden, 03.01.2018 - 4 U 1235/17
    Der Bereicherungsanspruch des Versicherungsnehmers kann nach § 242 BGB wegen widersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen sein, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen (vgl. hierzu BGB, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15 - zitiert nach juris, wie alle im Beschluss zitierten Entscheidungen; vgl. Senat Urteil vom 29.11.2016 - 4 U 677/16).

    Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Fall angenommen, in dem der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen die Versicherung zweimal als Sicherheit für ein Darlehen an eine Bank abgetreten hatte (vgl. Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15).

  • OLG Dresden, 29.11.2016 - 4 U 677/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Auszug aus OLG Dresden, 03.01.2018 - 4 U 1235/17
    Der Bereicherungsanspruch des Versicherungsnehmers kann nach § 242 BGB wegen widersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen sein, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen (vgl. hierzu BGB, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15 - zitiert nach juris, wie alle im Beschluss zitierten Entscheidungen; vgl. Senat Urteil vom 29.11.2016 - 4 U 677/16).

    Der Senat hat die Verwirkung des Widerspruchsrechtes trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei einer einmaligen Abtretung des Anspruches in engem zeitlichen Zusammenhang mit Abschluss des Versicherungsvertrages bejaht (vgl. Urteil vom 29.11.2016 - 4 U 677/16; der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 06.12.2017 - IV ZR 21/17- zurückgewiesen).

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus OLG Dresden, 03.01.2018 - 4 U 1235/17
    Die Verwirkung kann auch dann eintreten, wenn der Berechtigte keine Kenntnis von seiner Berechtigung hat (vgl. Grüneberg in Palandt, 77. Aufl., 2018, § 242 Rn. 94; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06).
  • OLG Celle, 10.09.2020 - 8 U 45/20

    Verwirkung des sog. "ewigen" Widerspruchsrechts wegen unwirksamer Belehrung über

    Zwar wird dies in Teilen der Rechtsprechung vertreten (vgl. OLG München, NJW-RR 2018, 870; OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 3. Januar 2018 - 4 U 1235/17; LG Memmingen, Urteil vom 2. Mai 2018 - 31 O 615/17 - Anlage B 16; LG Mannheim, Urteil vom 12. Dezember 2017 - 11 O 53/16; LG Aachen, Urteil vom 11. Mai 2017 - 9 O 28/17; ablehnend: OLG Oldenburg, NJW-RR 2020, 222; OLG Köln, Urteil vom 22. Dezember 2015 - 20 U 99/15).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 24 U 13/18

    Verwirkung des aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung

    Soweit dies in der Rechtsprechung teilweise anders gesehen wird (wohl OLG Dresden v. 03.01.2018, 4 U 1235/17, Rn. 11, juris, zu § 8 VVG: "bei der Wertung zu berücksichtigen", in der Entscheidung wurde allerdings ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dessen Einsatz zur Kreditsicherung angenommen; KG Berlin v. 17.11.2017, 26 U 88/17, Rn. 8f, juris: "aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit"), kann dem nach Auffassung des Senats nicht gefolgt werden.
  • OLG Dresden, 29.04.2020 - 4 U 212/20

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers

    Das Widerspruchsrecht kann in diesem Fällen ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Versicherungsnehmer durch besondere Handlungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers dahingehend begründet, er wolle ohne Wenn und Aber am Vertrag festhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 11, juris; Beschluss vom 04.01.2017 - 4 U 1246/16).

    Die Verwirkung kann auch dann eintreten, wenn der Berechtigte keine Kenntnis von seiner Berechtigung hat (Senat, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 11, juris; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2019 - 24 U 56/18

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht beim Abschluss eines

    Soweit dies in der Rechtsprechung teilweise anders gesehen wird (wohl OLG Dresden v. 03.01.2018, 4 U 1235/17, Rn. 11, juris, zu § 8 VVG: "bei der Wertung zu berücksichtigen", in der Entscheidung wurde allerdings ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dessen Einsatz zur Kreditsicherung angenommen; KG Berlin v. 17.11.2017, 26 U 88/17, Rn. 8f, juris: "aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit"), kann dem nach Auffassung des Senats nicht gefolgt werden.
  • OLG Dresden, 09.07.2020 - 4 U 800/20

    Lebensversicherung: Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Das Widerspruchsrecht kann aber ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Versicherungsnehmer durch besondere Handlungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers dahingehend begründet, er wolle ohne Wenn und Aber am Vertrag festhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2020 - 4 U 212/20 -, Rn. 8 - 10, juris; Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 11, juris; Beschluss vom 04.01.2017 - 4 U 1246/16).

    Der Kläger hat entgegen der Ansicht der Berufung mit Schreiben vom 29.11.1999 nicht nur die Kündigung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, sondern darüber hinaus auch seinen eindeutigen Willen erklärt, den Vertrag in Bezug auf die Lebensversicherung in jedem Fall fortsetzen zu wollen (vgl. Senat, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 11, juris; Beschluss vom 04.01.2017 - 4 U 1246/16).

  • OLG Dresden, 27.03.2020 - 4 U 212/20
    Das Widerspruchsrecht kann in diesem Fällen ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Versicherungsnehmer durch besondere Handlungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers dahingehend begründet, er wolle ohne Wenn und Aber am Vertrag festhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 11, juris; Beschluss vom 04.01.2017 - 4 U 1246/16).

    Die Verwirkung kann auch dann eintreten, wenn der Berechtigte keine Kenntnis von seiner Berechtigung hat (Senat, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 11, juris; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06).

  • OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 U 1386/18

    Anforderungen an die äußere Form der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Mit ihrem Verhalten hat die Klägerin bei dem Versicherer ein schutzwürdiges Vertrauen in den unbedingten Bestand des Vertrages begründet (vgl. Senat, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 13, juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2021 - 12 U 80/21

    Verwirkung des Widerspruchs- und des Rücktrittsrechts bei einem

    Ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers kann dabei auch dann entstehen, wenn die Sicherungsabtretung noch vor der Policierung erfolgt, da auch in diesem Fall davon auszugehen ist, dass der Versicherungsnehmer in gesteigertem Maß von einem Fortbestehen des noch abzuschließenden Vertrags ausgeht, um den Sicherungszweck nicht zu gefährden (vgl. nur OLG Dresden, Beschluss vom 3.1.2018 - 4 U 1235/17, juris Rn. 12).
  • OLG Dresden, 17.08.2020 - 4 U 1403/20

    Ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung in fondsgebundenem

    Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dessen Einsatz zur Kreditsicherung sowie die Abtretung der Todesfallleistung durfte bei dem Versicherer ein schutzwürdiges Vertrauen in den unbedingten Bestand des Vertrages begründen (vgl. BGH Urteil vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15 - juris; vgl. Senat Beschlüsse vom 04.01.2017 - 4 U 1246/16 und vom 03.01.2018 - 4 U 1235/17 - juris).
  • OLG Dresden, 15.11.2018 - 4 U 1386/18

    Anforderungen an die äußere Form der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Mit ihrem Verhalten hat die Klägerin bei dem Versicherer ein schutzwürdiges Vertrauen in den unbedingten Bestand des Vertrages begründet (vgl. Senat, Beschluss vom 03. Januar 2018 - 4 U 1235/17 -, Rn. 10 - 13, juris).
  • LG Aachen, 27.02.2020 - 9 O 343/19
  • LG Aachen, 31.01.2019 - 9 O 168/18

    Ausübung des Widerspruchs durch den Versicherungsnehmer bei Abschluss eines

  • LG Aachen, 12.12.2019 - 9 O 220/19
  • LG Aachen, 13.02.2020 - 9 O 252/19
  • OLG Hamm, 07.09.2018 - 20 U 13/18
  • LG Aachen, 23.01.2020 - 9 O 177/19
  • OLG Hamm, 16.05.2018 - 20 U 13/18
  • LG Aachen, 26.04.2018 - 9 O 374/17
  • LG Aachen, 12.11.2020 - 9 O 141/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht